Sie haften mit
Als Bauunternehmen oder Generalunternehmer haften Sie für die Mindestlöhne der Beschäftigten Ihrer Nachunternehmer und deren Beiträge zur SOKA-BAU wie ein Bürge – auch ohne eigenes Verschulden. Ab 275.000 € Bauvolumen je Bauwerk kommen die Sozialversicherungsbeiträge hinzu.
§ 14 AEntG§ 13 MiLoG§ 28e Abs. 3a SGB IV